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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungsbeschreibung

Die Auftragnehmerin übernimmt die Inkassotätigkeit in Vollmacht des Auftraggebers. Die Fälle werden in der Regel schriftlich übergeben. Die Tätigkeit endet mit der Beitreibung der Hauptforderung bzw. bei Uneinbringlichkeit der Forderung, nachdem alle zumutbaren Realisierungsmöglichkeiten sachgerecht ausgeschöpft sind, mit einem kurzen schriftlichen Abschlußbericht. Es erfolgt keine Abtretung der Forderung an die Auftragnehmer.

Mit Auftragserteilung erfolgt der Schriftwechsel mit den Schuldnern, Drittschuldnern oder sonstigen Beteiligten ausschließlich durch die AN. An diese sind auch alle Zahlungen oder Teilzahlungen zu erbringen. Die AN ist berechtigt, den wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners entsprechende Ratenzahlungsvereinbahrungen abzuschließen. Bei Vergleichen wird vorher das Einverständnis des Auftraggebers eingholt.

2. Provisionsgrundlagen

Bei erfolgreicher Inkassotätigkeit ist die AN berechtigt, von den eingehenden Beträgen folgende Provisionen einzubehalten:

- bis zu 5 - 15% bei notleidenden Forderungen
- bis zu 20% bei notleidenden Forderungen, die älter als 1 Jahr sind
- bis zu 45% bei notleidenden Forderungen, die älter als 2 Jahre sind
- bis zu 45% bei titulierten Forderungen

Desweiteren erhält die AN eine Pauschalgebühr, die abhängig vom Sitz des Schuldners und der Schuld - summe sich in Höhe von EUR 25,-- bis EUR 450,-- bewegt ( Verhandlungssache ).

Diese Gebühr ist erfolgsunabhängig. Dieser Betrag ist vom AG an die AN vor Beginn der Inkassotätigkeit zu zahlen.
Bankverbindung: Deutsche Bank 24, BLZ 100 700 24, Konto-Nr.: 739 023 000.
Bei Forderungen bis EUR 1.000,-- faßt das Mahnwesen. Die Gebühr beträgt pro Fall EUR 35,23.In diesem Fall wird keine Pauschalgebühr fällig. Bei Nichteinbringen der Schuldsumme wird ein kostenloser Ersatzcoupon bereitgestellt.

3. Fälligkeit und Zahlung

Die der AN zustehenden Vergütungen sind fällig mit Entstehung. Die Zahlungsverpflichtung tritt auch dann ein, wenn der Schuldner entgegen der Aufforderung durch die AN die Zahlung direkt an den AG leistet. Für diesen Fall ist der AG verpflichtet, Zeitpunkt und Höhe der eingegangenen Zahlungen der AN unverzüglich bekanntzugeben.

Die Bearbeitung der Beitreibungsfälle erfolgt so rasch und sorgfältig wie möglich. Die AN haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

4. Datenerhebung und Speicherung

Die AN wird die im Rahmen der Vorgangsbearbeitung verarbeiteten und gespeicherten Daten, insbesondere im buchhalterischen Bereich, nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Datensicherung verwahren.

5. Erfüllungsgrundlage

Um eine einwandfreie und dem Auftraggeber dienende Sachbearbeitung zu gewährleisten, verpflichtet sich der AG, nach Auftragserteilung mit dem Schuldner selbst nicht mehr zu verhandeln, gegen ihn keine gerichtlichen Maßnahmen einzuleiten und auch keine sonstigen Vereinbarungen zu schließen. Die weitere Sachbearbeitung ist ausschließlich der AN zu überlassen. Von der AN an den AG gerichtete Anfragen sind umgehend und vollständig zu beantworten. Rechtliche Nachteile aus nicht rechtzeitiger Informationserteilung gehen zu Lasten des AG.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Bei allen Vergütungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.