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Konditionen - Inkasso-Service |
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Seite 2 von 3 Inkasso: Bei notleidenden, nicht titulierten Forderungen wird eine von der Orts- und Auftragshöhe abhängige Bearbeitungspauschale von 25,- € bis 450,- € berechnet (Verhandlungssache). Diese Gebühren werden dem Schuldner als Verzugskosten weiterberechnet und nach Ein- holen dieser vom Schuldner dem Auftraggeber erstattet.
Bei Beauftragung in mehreren Fällen werden Sonderkonditionen wirksam. Zusätzlich wird im Erfolgsfall ein Erfolgshonorar erhoben:
Bei notleidenden Forderungen in Höhe von 5 - 15% der Forderungssumme; Bei notleidenden Forderungen in Höhe von 20% der Forderungssumme die älter als 1 Jahr sind. Bei ausgeklagten Forderungen beträgt das Erfolgshonorar bis zu 35% der Forderungssumme. Die Orts- und Auftragshöhe abhängige Bearbeitungspauschale beträgt ebenfalls 25.- bis 450,- €.
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