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Donnerstag, 29 Juli 2010 path

Konditionen - Inkasso-Service PDF Drucken E-Mail
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Inkasso:

Bei notleidenden, nicht titulierten Forderungen wird eine von der Orts- und Auftragshöhe abhängige Bearbeitungspauschale von 25,- € bis 450,- € berechnet (Verhandlungssache).
Diese Gebühren werden dem Schuldner als Verzugskosten weiterberechnet und nach Ein- holen dieser vom Schuldner dem Auftraggeber erstattet.

Bei Beauftragung in mehreren Fällen werden Sonderkonditionen wirksam.
Zusätzlich wird im Erfolgsfall ein Erfolgshonorar erhoben:

Bei notleidenden Forderungen in Höhe von 5 - 15% der Forderungssumme; Bei notleidenden Forderungen in Höhe von 20% der Forderungssumme die älter als 1 Jahr sind.
Bei ausgeklagten Forderungen beträgt das Erfolgshonorar bis zu 35% der Forderungssumme. Die Orts- und Auftragshöhe abhängige Bearbeitungspauschale beträgt ebenfalls 25.- bis 450,- €.

 



 

   

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