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Donnerstag, 29 Juli 2010 path

Konditionen - Mahnwesen PDF Drucken E-Mail
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Mahnwesen:

Die vorgerichtlichen Mahnaufträge werden mit einer Gebühr in Höhe von 34,48 € je Auftrag berechnet. Diese Gebühr wird dem Schuldner zusätzlich zu der Forderung als Verzugskosten in Rechnung gestellt.

Zahlungen werden direkt an den Auftraggeber geleistet. Die Mahnauftraggebühr stellt somit einen durchlaufenden Posten für den Auftraggeber dar, die zwar vorentrichtet, aber durch den Schuldner mit der Schuldsumme zu begleichen ist.

Bei Nichterfolg besteht die Möglichkeit der Übernahme in das Inkasso unter voller Anrechnung der Mahngebühr oder der Auftraggeber erhält wahlweise einen kostenlosen Ersatz-Mahnauftrag für einen anderen Fall.



 

   

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