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Donnerstag, 29 Juli 2010 path

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Qualitätsinkasso - Unsere Philosophie

Das bedeutet für Sie, daß nur Kosten für unsere Dienstleistung entstehen, wenn wir die geltent zu machende Forderung für Sie teilweise oder vollständig beitreiben können.

Unsere Dienstleistungen gliedern sich in verschiedene Teilbereiche. Nähere Details zu den einzelnen Bereichen und den damit verbundenen Konditionen können Sie der Gliederung auf den nachfolgenden Seiten entnehmen. Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit haben wir die Kostenübersicht aufgeteilt.

Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen unter der folgenden für Sie kostenfreien Rufnummer zur Verfügung.

0800 - 6 74 01 37

Sollten Sie eine wichtige Frage haben oder genauere Details zu einem Sachgebiet benötigen, können Sie uns über das Service-Formular kontaktieren.

Alternativ können Sie uns auch einen Wunschtermin mitteilen, zu welchem wir Sie kontaktieren, um die Details bezüglich Ihres Anliegens besprechen oder einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren zu können.

Bitte wählen Sie nun im rechten Auswahlmenü ein Sachgebiet aus, zu dem Sie mehr erfahren möchten oder klicken Sie einfach auf "Weiter".


 

Inkasso:

Bei notleidenden, nicht titulierten Forderungen wird eine von der Orts- und Auftragshöhe abhängige Bearbeitungspauschale von 25,- € bis 450,- € berechnet (Verhandlungssache).
Diese Gebühren werden dem Schuldner als Verzugskosten weiterberechnet und nach Ein- holen dieser vom Schuldner dem Auftraggeber erstattet.

Bei Beauftragung in mehreren Fällen werden Sonderkonditionen wirksam.
Zusätzlich wird im Erfolgsfall ein Erfolgshonorar erhoben:

Bei notleidenden Forderungen in Höhe von 5 - 15% der Forderungssumme; Bei notleidenden Forderungen in Höhe von 20% der Forderungssumme die älter als 1 Jahr sind.
Bei ausgeklagten Forderungen beträgt das Erfolgshonorar bis zu 35% der Forderungssumme. Die Orts- und Auftragshöhe abhängige Bearbeitungspauschale beträgt ebenfalls 25.- bis 450,- €.

 


 

Mahnwesen:

Die vorgerichtlichen Mahnaufträge werden mit einer Gebühr in Höhe von 34,48 € je Auftrag berechnet. Diese Gebühr wird dem Schuldner zusätzlich zu der Forderung als Verzugskosten in Rechnung gestellt.

Zahlungen werden direkt an den Auftraggeber geleistet. Die Mahnauftraggebühr stellt somit einen durchlaufenden Posten für den Auftraggeber dar, die zwar vorentrichtet, aber durch den Schuldner mit der Schuldsumme zu begleichen ist.

Bei Nichterfolg besteht die Möglichkeit der Übernahme in das Inkasso unter voller Anrechnung der Mahngebühr oder der Auftraggeber erhält wahlweise einen kostenlosen Ersatz-Mahnauftrag für einen anderen Fall.

 

   

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