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Bevor ein Mahnbescheid erlassen und damit rechtswirksam werden kann, muss er zugestellt werden.
Die Zustellung des Mahnbescheids im Ausland findet nur statt, wenn der Schuldner seinen Wohn- oder Firmensitz in einem der folgenden Ländern hat: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Litauen Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz (AVAG).
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