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Wann ist ein deutsches Gericht zuständig? |
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Geschrieben von: Administrator
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Voraussetzung hierfür ist ein deutscher Gerichtstand, der in folgenden Fällen gegeben ist: - Sie haben mit Ihrem Schuldner einen deutschen Erfüllungsort vereinbart (Art. 5 Nr. EuGVVO I, Art. 5 Nr. 1 LuGVÜ), oder
- der Erfüllungsort liegt aus anderen Gründen in Deutschland (Art. 5 Nr. 1 EuGVVO, Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ i.V.m. Art. 57 CSIG).
- Sie haben mit Ihrem Schuldner einen deutschen Gerichtsstand vertraglich vereinbart (Art. 23 EuGVVO I), oder
- Ihr Schuldner schuldet Ihnen Unterhalt und Sie haben Ihren Wohnsitz im Inland (Art. 5 Nr. 2 EuGVVO I)
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