Wann ist ein deutsches Gericht zuständig? Drucken
Geschrieben von: Administrator   

Voraussetzung hierfür ist ein deutscher Gerichtstand, der in folgenden Fällen gegeben ist:

  • Sie haben mit Ihrem Schuldner einen deutschen Erfüllungsort vereinbart (Art. 5 Nr. EuGVVO I, Art. 5 Nr. 1 LuGVÜ), oder
  • der Erfüllungsort liegt aus anderen Gründen in Deutschland (Art. 5 Nr. 1 EuGVVO, Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ i.V.m. Art. 57 CSIG).
  • Sie haben mit Ihrem Schuldner einen deutschen Gerichtsstand vertraglich vereinbart (Art. 23 EuGVVO I), oder
  • Ihr Schuldner schuldet Ihnen Unterhalt und Sie haben Ihren Wohnsitz im Inland (Art. 5 Nr. 2 EuGVVO I)