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Was muß bei einem im Ausland zugestellten Mahnbescheid beachtet werden? |
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Geschrieben von: Administrator
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Bei einem Mahnbescheid, der im Ausland zugestellt wird, gibt es einige Besonderheiten zu beachten: - Die Rücklaufzeiten für den Zustellnachweis können mitunter sehr lange sein.
- Sie müssen die Zuständigkeit des deutschen Gerichtes belegen können, falls sich die inländische Zuständigkeit nicht, wie in Unterhaltssachen, unmittelbar aus gesetzlichen Vorschriften ergibt (vgl. Art. 5 Nr. 2 EuGVVO I).
- Der Schuldner hat bei einer Auslandszustellung einen Monat Zeit dem Mahnbescheid zu widersprechen.
- Sie müssen etwas höhere Kosten verauslagen, da zusätzliche Kosten anfallen: Prüfungsgebühr für das Zustellersuchen durch das Gericht (i.d.R. 20,00 EUR); Zustellauslagen der ausländischen Behörden; ggf. Vorschuss für anfallende Übersetzungskosten (zwischen 150,00 und 250,00 EUR).
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