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Donnerstag, 29 Juli 2010 path

Was muß bei einem im Ausland zugestellten Mahnbescheid beachtet werden? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   

Bei einem Mahnbescheid, der im Ausland zugestellt wird, gibt es einige Besonderheiten zu beachten:

  • Die Rücklaufzeiten für den Zustellnachweis können mitunter sehr lange sein.
  • Sie müssen die Zuständigkeit des deutschen Gerichtes belegen können, falls sich die inländische Zuständigkeit nicht, wie in Unterhaltssachen, unmittelbar aus gesetzlichen Vorschriften ergibt (vgl. Art. 5 Nr. 2 EuGVVO I).
  • Der Schuldner hat bei einer Auslandszustellung einen Monat Zeit dem Mahnbescheid zu widersprechen.
  • Sie müssen etwas höhere Kosten verauslagen, da zusätzliche Kosten anfallen: Prüfungsgebühr für das Zustellersuchen durch das Gericht (i.d.R. 20,00 EUR); Zustellauslagen der ausländischen Behörden; ggf. Vorschuss für anfallende Übersetzungskosten (zwischen 150,00 und 250,00 EUR).
 

   

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